Graduierung
Judoka
tragen als Sportkleidung den „Judo-Gi“ - Jacke,
Hose und Gürtel. Der Kenntnisstand des Judoka ist an den
unterschiedlichen Farben seines Gürtels ersichtlich
Mudansha = Schüler-(Kyu-) Grade
Der
Anfänger beginnt mit einem weißen Gürtel.
Kyu - Grade |
Gürtelfarbe |
Mindestalter |
9. Kyu |
weiß |
- |
8. Kyu |
weiß-gelb |
7 Jahre |
7. Kyu |
gelb |
im 8.
Lebensjahr |
6. Kyu |
gelb - orange |
im 9.
Lebensjahr |
5. Kyu |
orange |
im 10.
Lebensjahr |
4. Kyu |
orange -
grün |
im 11.
Lebensjahr |
3. Kyu |
grün |
im 12.
Lebensjahr |
2. Kyu |
blau |
im 13.
Lebensjahr |
1. Kyu |
braun |
im 14.
Lebensjahr |
Die
Vorbereitungszeit beträgt für Judoka bis 14 Jahre
mindestens 6 Monate. Für Judoka, die älter als 14
Jahre sind beträgt die Vorbereitungszeit bis zum 3. Kyu-Grad
mindestens 3 Monate. Für den 2. Kyu- und den 1. Kyu-Grad
beträgt die Vorbereitungszeit mindestens 6 Monate.
Es kann an einem Tag nur die Prüfung für einen
Kyu-Grad abgelegt werden.
Yudansha
= Meister-(Dan-)Grade
Hier
unterscheiden wir zehn Dan-Grade :
Dan-Grad |
Gürtelfarbe |
1. - 5. Dan |
schwarz |
6. - 8. Dan |
rot-weiß |
9. - 10.Dan |
rot |
Zu Dan-Prüfungen werden Judoka zugelassen, die Inhaber der 1.
Kyu sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Judoka, die mindestens 12 Punkte nach der Tabelle "Wettkampferfolge" im
DJB-Paß oder in der Wettkampferfolgskarte nachweisen,
können bereits nach Vollendung des 16. Lebensjahres zur Dan-
Prüfung zugelassen werden.
Gürtel
oberhalb des 5. Dan können nicht durch Ablegen einer
Prüfung erreicht werden. Sie werden ausschließlich
verliehen. Auch der 2. bis 5. Dan-Grad kann verliehen werden.
Für den 1. Dan muss in jedem Fall eine Prüfung
abgelegt werden.
Eine höhere Graduierung als die zum 10. Dan wird weltweit
nicht vorgenommen.
Folgende Vorbereitungszeiten sind einzuhalten:
1. Kyu
--> 1. Dan |
2 Jahre |
1. Dan
--> 2. Dan |
3 Jahre |
2. Dan
--> 3. Dan |
4 Jahre |
3. Dan
--> 4. Dan |
5 Jahre |
4. Dan
--> 5. Dan |
6 Jahre |
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